Dr. Philipp Wappel – Ihr Experte für Beglaubigungen und Beurkundungen

Notar für Beglaubigungen und Beurkundungen in Wien

Beglaubigungen und Beurkundungen: Der unverzichtbare Service Ihres Notars

Notare sind berufen, gemäß den Bestimmungen der Notariatsordnung berufen Beurkundungen zu erteilen, nämlich über:

  • die Echtheit von Unterschriften (Legalisierung/ Unterschriftsbeglaubigung)
  • die Übereinstimmung von Papierabschriften (Papierkopien) mit Papierurkunden, etc. (Vidimierung/beglaubigte Kopie)
  • die Richtigkeit von Übersetzungen
  • den Zeitpunkt der Vorweisung von Urkunden (Urkundenvorweisung)
  • das Leben von Personen (Lebenszeugnis)
  • Bekanntmachung von Erklärungen sowie über die Zustellung von Urkunden (Intimation)
  • Beratungen und Beschlüsse
  • Proteste von Wechseln und unternehmerischen Wertpapieren (Wechsel-, Scheckprotest)
  • andere tatsächliche Vorgänge
  • Eintragungen in öffentlichen Büchern und solchen Registern
  • Tatsachen, die aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden oder aus Akten von Gerichten und Verwaltungsbehörden ergeben
  • sonstige Tatsachen auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften


Den vorgenannten Beurkundungen durch den Notar kommt die Beweiskraft öffentlicher Urkunden zu.

Unter einer Legalisierung (Beglaubigungen) versteht man die die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift einer (natürlichen) Person. Vidimierung (beglaubigte Kopie) ist die Herstellung einer beglaubigten Abschrift eines Originaldokuments.

Bestimmte Dokumente müssen, um im Rechtsverkehr (rechtsgültig) eingesetzt werden zu können, beglaubigt unterfertigt werden oder in beglaubigter Kopie vorgewiesen werden. Dies sind zum Beispiel Kaufverträge über Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteile, Pfandurkunden zur Eintragung eines Darlehens im Grundbuch, Reisevollmachten für Minderjährige, Haftungserklärungen uvw. Im Notariat Praterstraße, klären wir Sie gerne über die verschiedenen Beglaubigungs- und Beurkundungsarten auf.

Was sind Beglaubigungen und Beurkundungen?

Beglaubigungen und Beurkundungen sind rechtliche Verfahren, die von Notaren durchgeführt werden, um die Echtheit von Unterschriften und Dokumenten zu bestätigen oder um spezifische rechtliche Vorgänge festzuhalten. Diese Dienstleistungen sind nicht nur für Privatpersonen wichtig, sondern auch für Unternehmen, die oft auf notarielle Dienstleistungen angewiesen sind.

Unterschrifts­beglaubigungen

Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift durch einen Notar bestätigt. In diesen Fällen wird notariell bestätigt, dass die unterzeichnende Person, deren Identität vom Notar mittels amtlichen Lichtbildausweises überprüft wird, ihre eigene Unterschrift an einem bestimmten Tag auf eine dem Notar vorgelegte Urkunde geleistet hat.

Diese Dienstleistung ist in vielen Situationen erforderlich, beispielsweise bei Immobilienkaufverträgen oder bei der Gründung von Gesellschaften. Der Notar stellt sicher, dass die Unterschrift vor ihm erfolgt ist oder von der zu beglaubigenden Person anerkannt wurde. Des Weiteren stellt der Notar sicher, dass der Unterzeichner den Inhalt des Dokuments kennt.

Beglaubigte Kopien sind Kopien von Originaldokumenten, die durch einen Notar erstellt werden und von diesem verifiziert werden. Der Notar bestätigt, dass die Kopie eine exakte und vollständige (oder teilweise) Wiedergabe des Originals ist. Solche beglaubigten Kopien sind oft notwendig bei Anträgen für Behörden oder bei der Vorlage bei Gerichten.

Vollstreckbare Notariatsakte, wie beispielsweise Darlehens- und Kreditverträge, bieten den Vorteil, dass sie im Falle eines Rechtsstreits direkt vollstreckt (das heißt exekutiert) werden können. Diese Dokumente sind nicht nur rechtlich bindend, sondern bieten auch einen hohen Schutz für die Beteiligten, da sie bereits im Vorfeld umfassend geprüft wurden.

Bei der Aufnahme notarieller Protokolle handelt es sich um die Dokumentation von bestimmten Vorgängen, wie beispielsweise Beschlussfassungen (von Gesellschaftern) oder die Protokollierung von Verlosungen. Der Notar stellt sicher, dass alle relevanten Details festgehalten werden und gewährleistet somit rechtliche Sicherheit.

Lebenszeugnis ist die Beurkundung des Lebens einer Person.

Beglaubigungen und Beurkundungen sind essentielle Dienstleistungen, die nicht nur rechtliche Sicherheit bieten, sondern auch den Alltag vieler Menschen und Unternehmen erleichtern. Wenn Sie die Dienstleistungen eines Notars in 1020 oder Umgebung benötigen, besuchen Sie das Notariat Praterstraße. Hier erhalten Sie kompetente Unterstützung für alle Ihre beglaubigungs- und beurkundungsrelevanten Angelegenheiten.

Portraitfoto von Dr. Philipp Wappel und Dr. Lucas Katt, LL.M.

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Dr. Philipp Wappel und Dr. Lucas Katt, LL.M. stehen Ihnen für alle Fragen rund um Beglaubigungen und Beurkundungen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung! Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Notaren am Notariat Praterstraße in Wien beraten und sichern Sie sich rechtliche Klarheit für Ihre Angelegenheiten.

Unsere Leistungen

Beglaubigungen und Beurkundungen

Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift oder Herstellung einer beglaubigten Abschrift eines Originaldokuments – schnell, sicher & zuverlässig.

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