Dr. Philipp Wappel – Ihr Experte für Vorsorgevollmachten

Notar für Vorsorge­vollmachten in Wien

Ihre Zukunft selbst gestalten: Vorsorgevollmachten mit rechtlicher Sicherheit

Bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung – auch wenn Sie eines Tages nicht mehr entscheiden können. Mit einer notariell Vorsorgevollmacht legen Sie heute fest, wer morgen in Ihrem Sinne handelt. Das Notariat Praterstraße sorgt dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Liebsten in schweren Zeiten entlastet sind.

Warum eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar ist

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei wird jedoch auf ein Thema vergessen – die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. So wie es Vorsorgeuntersuchungen für die Gesundheit gibt, sollte man auch in rechtlichen Fragen rechtzeitig Vorsorge treffen und damit Sicherheit schaffen. Dabei geht es oft um ganz simple Fragen wie: 

  • Wer veranlasst eine notwendige ärztliche Betreuung/Pflege für Sie?
  • Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und welche nicht?
  • Wer erledigt Ihre Bankgeschäfte oder kümmert sich um Ihre Immobilie, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind?

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Freie Personenwahl: Sie bestimmen selbst, wer Ihr Vertrauensmensch sein soll
  • Individuelle Gestaltung: Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen trifft und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchgeführt werden dürfen oder nicht.
  • Rechtssicherheit: Notarielle Errichtung verhindert Zweifel an der Gültigkeit
  • Familienfriede: Vermeiden Sie Konflikte zwischen Angehörigen in Krisensituationen
  • Sofortige Handlungsfähigkeit: Keine zeitaufwändigen gerichtlichen Verfahren im Ernstfall
  • Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen.

Und vor allem: Sie bestimmen das alles rechtzeitig, bevor jemand anderer für Sie entscheiden muss. So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft sollte deshalb die Beratung sein. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf und ist damit ein Dokument zur Selbstbestimmung

Der Wert rechtzeitiger Vorsorge ist unschätzbar

Damit Ihre Vorsorgevollmacht auch gefunden wird, wird sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Die Vorsorgevollmacht tritt mit Eintragung des Vorsorgefalls in das ÖZVV in Kraft und gilt grundsätzlich bis zu einem allfälligen Widerruf. Bei Eintreten des Vorsorgefalls ist ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Es kann auch registriert werden, wen Sie als gesetzliche Erwachsenenvertretung wünschen, ob Sie durch bestimmte Angehörige nicht vertreten werden möchten und auch ein durch Sie erfolgter Widerruf bzw. eine Kündigung einer Vorsorgevollmacht. Durch die Registrierung im ÖZVV kann das Gericht rasch feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht. Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt und gültig ist.

Die Patientenverfügung

Wie weit sollen und dürfen Krankenhäuser und Ärzt:innen in ihrer Behandlung gehen? Wo liegt für Sie die Grenze zwischen menschlicher Würde und medizinischer Technik? Auf diese Fragen gibt es eine Antwort: Die Patientenverfügung.

In dieser kann festgehalten werden, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Deshalb ist eine umfassende ärztliche Aufklärung empfehlenswert, bei einer verbindlichen Patientenverfügung sogar Voraussetzung. Bevor Sie sich über die Errichtung einer Patientenverfügung Gedanken machen, sollten Sie sich einige Fragen überlegen.

Bei einer Patientenverfügung gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Verbindliche Patientenverfügung

Diese kann schriftlich und nach vorangegangener Aufklärung durch einen Arzt im Notariat errichtet werden. Sie ist für Ärzte verpflichtend und Sie haben damit die größtmögliche Sicherheit, dass genau das befolgt wird, was Sie in der Patientenverfügung formuliert haben. Ihre Patientenverfügung ist bis zu acht Jahre lang verbindlich und kann anschließend verlängert werden.

2. Beachtliche Patientenverfügung

Nach Ablauf der Frist von acht Jahren ist die vorherige verbindliche Patientenverfügung nurmehr beachtlich. Diese ist dann bloß eine Orientierungshilfe für behandelnde Ärzte, die aber nicht streng an den Inhalt gebunden sind, sondern bei der Behandlung einen Interpretationsspielraum haben.

Die Patientenverfügung kann auf Ihren Wunsch im Register des österreichischen Notariats registriert werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer geführt. Das heißt: Im Vorsorgefall kann von der behandelnden, abfrageberechtigten Krankenanstalt festgestellt werden, ob eine registrierte Patientenverfügung von Ihnen vorliegt.

Kontaktieren Sie uns für Ihre persönliche Vorsorge

Übernehmen Sie jetzt die Kontrolle über Ihre Zukunft! Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin im Notariat Praterstraße in Wien. wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Selbstbestimmung dauerhaft zu sichern.

Portraitfoto von Dr. Philipp Wappel und Dr. Lucas Katt, LL.M.

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Dr. Philipp Wappel und Dr. Lucas Katt, LL.M. stehen Ihnen für alle Fragen rund um Vorsorgevollmachten zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung! Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Notaren am Notariat Praterstraße in Wien beraten und sichern Sie sich rechtliche Klarheit für Ihre Angelegenheiten.

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