Dr. Philipp Wappel – Ihre Experten für Personenvorsorge

Notar für Personen­vorsorge und Erwachsenen­vertretung in Wien

Personenvorsorge und Erwachsenenvertretung in Wien: Professionelle Unterstützung für selbstbestimmtes Leben

Benötigen Sie oder ein Angehöriger rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Personenvorsorge für den Fall, dass die Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren? Unser Notariat an der Praterstraße bietet Ihnen kompetente Beratung für die Erstellung von Vorsorgevollmachten bzw. die Abwicklung von einer Erwachsenenvertretung – damit Ihre Interessen auch dann gewahrt bleiben, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Wir finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönliche Situation und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen.

Folgende Arten der Personenvorsorge gibt es:

1. Vorsorgevollmacht – damit bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

2. Gewählte Erwachsenenvertretung – die betroffene Person hat die Möglichkeit, einen Erwachsenenvertreter selbst zu bestimmen; Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Tragweite einer Bevollmächtigung zumindest in Grundzügen verstehen kann.

3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung – diese verschafft einem bestimmten Personenkreis (nächsten Angehörigen) die Möglichkeit, die betroffene Person zu vertreten, unterliegt dafür aber auch einer gerichtlichen Kontrolle.

4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung – diese ersetzt die bis 2018 geltende Sachwalterschaft und tritt bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit bzw., wenn es keine nächsten Angehörigen gibt, in Kraft; sie ist das letzte Mittel und gilt nur für einen bestimmten Wirkungskreis bzw. eine bestimmte Wirkungsdauer.

Grundsätzlich unterliegen alle Erwachsenenvertreter:innen gerichtlicher Kontrolle.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist das stärkste Instrument der Selbstbestimmung. Sie wird von einer geschäftsfähigen Person errichtet, bevor eine Einschränkung eintritt.

Vorteile:

  • Freie Wahl der Vertrauensperson(en) – es können auch mehrere Personen bestimmt werden
  • Individuelle Festlegung der Vertretungsbereiche
  • Keine gerichtliche Bestellung notwendig
  • Gerichtliche Kontrolle nur wenn dies der Vollmachtgeber wünscht
  • Sofortige Wirksamkeit im Bedarfsfall

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.

Mit dieser Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden.

In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht bereits relativ beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Spezialvollmacht ausgestattet. Es können jedoch auch andere Personen individuell mit der Vertretung beauftragt werden. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht können einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen betreffen.

Das Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht kann bei Eintritt des Vorsorgefalles im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vorsorgevollmacht hier ebenfalls registriert werden kann.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will. Aber auch von jedem, der dabei berät.

Was bedeutet Erwachsenen­vertretung?

Eine Erwachsenenvertretung wird notwendig, wenn eine nicht mehr oder eingeschränkt entscheidungsfähige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht errichtet wurde. Das zweite Erwachsenenschutzgesetz (in Kraft seit 2018) bringt volljährigen Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind oder diese verloren haben, mehr Selbstständigkeit, weitgehende Erhaltung ihrer Autonomie und bessere Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Vertretung. Ein Erwachsenenvertreter kann in verschiedenen Lebensbereichen tätig werden, zB:

  • Vertretung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Abschluss von Rechtsgeschäften zur Deckung des Pflege- und Be­treuungs­bedarfs
  • Entscheidung über medizinische Behandlungen und Abschluss von damit im Zusammenhang stehenden Verträgen
  • Änderung des Wohnortes und Abschluss von Heimverträgen Vertretung in weiteren personenrechtlichen Ange­legen­heiten
  • Abschluss sonstigen genannten Rechtsgeschäften

Eine Erwachsenenvertretung wird notwendig, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und leider keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen hat.

Wie unser Notariat Sie unterstützen kann

Als erfahrenes Notariat in Wien bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Erwachsenenvertretung:

Individuelle Beratung zu allen Vertretungsformen
Wir besprechen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten und helfen Ihnen, die für Sie passende Form der Personenvorsorge zu finden. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuelle Situation und Ihre persönlichen Wünsche.

Die Kosten für unsere Dienstleistungen variieren je nach Art und Umfang der Vertretung. In einem persönlichen Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen transparent alle anfallenden Gebühren und Kosten, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Warum Sie für die Personenvorsorge das Notariat Praterstrasse wählen sollten

  • Rechtssicherheit
  • Unparteiliche Beratung
  • Erfahrung
  • Zentrale Registrierung im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis
  • Langfristige Sicherheit

Als Notar stehen wir unter strenger Aufsicht und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Dies garantiert, dass wir stets im Interesse aller Beteiligten handeln und rechtssichere Lösungen finden, die sowohl die betroffene Person als auch die Vertreter schützen.

Handeln Sie jetzt – sichern Sie Ihre Selbstbestimmung

Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen für Ihre Zukunft oder unterstützen Sie Ihre Angehörigen bei der Organisation Ihrer Personenvorsorge. Unser erfahrenes Team im Notariat Praterstraße steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Portraitfoto von Dr. Philipp Wappel und Dr. Lucas Katt, LL.M.

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Dr. Philipp Wappel und Dr. Lucas Katt, LL.M. stehen Ihnen für alle Fragen rund um Personenvorsorge zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung! Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Notaren am Notariat Praterstraße in Wien beraten und sichern Sie sich rechtliche Klarheit für Ihre Angelegenheiten.

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