Schwerpunkte

Gesellschaftsrecht

Verträge im Immobilienbereich

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Unternehmensnachfolge

Rechtsberatung

Testamente, Verlassenschaften

Register/Firmen-/Grundbuch

Treuhandfunktion



Gesellschaftsrecht

Notar Dr. Hofmann hat langjährige Erfahrung in der Begleitung von Erwerb bzw. Um- und Neugründungen von Unternehmen. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen:

  • Unternehmenskaufverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Beratung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten im Bereich von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen. Wir beraten Sie bei Betriebsgründung und der Wahl der geeigneten Rechtsform ebenso wie der Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe
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Verträge im Immobilienbereich

Rechtsakte, die Immobilien betreffen, bedürfen sorgfältig erstellter und kontrollierter Verträge, die Ihnen ein Notar garantiert. Langjährige Erfahrung bei der Erstellung und Beglaubigung von Verträgen sichert Ihnen diskrete, zuverlässige und korrekte Abwicklung. Dr. Hofmann berät sie bei allen einschlägigen Vertragsangelegenheiten, insbesondere bei folgenden Themen:

  • Immobilienverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
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Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Eine Patientenverfügung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung, mit der Sie für die Zukunft bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen können. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten der Patientenverfügung:

Die beachtliche Patientenverfügung dient als Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt. Dieser nicht streng an den Inhalt gebunden, sondern hat bei der Behandlung einen gewissen Interpretationsspielraum. Er ist allerdings verpflichtet, diesen Spielraum immer im Sinne dessen auszulegen, was der Patient in seiner Verfügung festgelegt hat.

Die verbindliche Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt verpflichtend und bietet Ihnen somit die größtmögliche Sicherheit, dass genau das befolgt wird, was Sie Ihrer Patientenverfügung formuliert haben. Die „verbindliche Patientenverfügung“ kann nur schriftlich und nach vorangegangener Aufklärung durch einen Arzt bei Ihrem Notar errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung behält ihre Wirkung 5 Jahre lang, danach muss sie erneuert werden.

Jede Patientenverfügung kann im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats registriert werden, das den Krankenhäusern über eine 24 Stunden-Telefon-Hotline des Österreichischen Roten Kreuzes zur Verfügung steht. Im Notfall kann also rund um die Uhr abgefragt werden, ob eine im Register eingetragene Patientenverfügung besteht. Sie können beim Eintrag selbst bestimmen, ob der Text der registrierten Patientenverfügung auch direkt der abfragenden Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden darf.

Wie beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten, helfen Ihnen beim Verfassen der Patientenverfügung und registrieren diese auf Ihren Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen, selbst festzulegen, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie benennen eine Vertrauensperson und bevollmächtigen sie, Ihre (von Ihnen in der Vollmacht festgelegten) Angelegenheiten wahrzunehmen. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht wird erst dann wirksam, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert.

Ähnlich der Patientenverfügung besteht auch für die Vorsorgevollmacht ein zentrales Register. In diesem Register werden alle von den Notaren erstellten Vorsorgevollmachten eingetragen. Mit diesem Dokument verhindern Sie, dass im Falle einer etwaigen „Geschäftsunfähigkeit“ vom Gericht ein Sachwalter für Sie bestellt wird.

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Unternehmensnachfolge

In nahezu jedem Unternehmen stellt sich irgendwann die Frage nach der Übergabe des Betriebs. Die Österreichischen Notare haben mit der Unternehmensvorsorge ein eigenes Dienstleistungspaket entwickelt, das Sie dabei unterstützt, alle rechtlichen Bestimmungen für eine Unternehmensübergabe einzuhalten und die erforderlichen Behördenwege schnell, effizient und korrekt zu erledigen. Mithilfe der Kanzlei Dr. Hofmann können Sie alle Fragen regeln, die zu berücksichtigen sind, wenn Sie sich aus Ihrem Betrieb zurückziehen wollen. Wir stellen für Sie den Kontakt und das Einvernehmen mit allen Institutionen her, die für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Unternehmensübergabe erforderlich sind: Steuerberater, Finanzamt, Firmen- und Grundbuch. Unser Notariat berät Sie in allen einschlägigen Vertragsangelegenheiten und hilft Ihnen, Streit in der Familie oder unter den Betriebsnachfolgern zu vermeiden.

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Rechtsberatung

Kompetente und umfassende Rechtsberatung ist ein bedeutender Teil des Angebots der Kanzlei Dr. Hofmann. Wir stehen für rechtliche Auskünfte aller Art zur Verfügung, insbesondere Fragen zum Gesellschaftsrecht werden schnell, zuverlässig und sicher geklärt,. Die erste Rechtsauskunft in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen der Notare ist kostenlos. Dazu gehören:

  • Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Wohnungseigentumsverträge,
  • Teilungsverträge,
  • Grundparzellierungen,
  • Pacht- und Mietverträge,
  • Schuldscheine und Darlehensverträge,
  • Ehepakte,
  • Erbverträge,
  • Heiratsgutbestellung,
  • Gesellschaftsgründungen,
  • Erweiterungen und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gesellschaften,
  • Abtretungen von Beteiligungen,
  • General- und Hauptversammlungen,
  • sämtliche Angelegenheiten bezüglich Grundbuch und Firmenbuch,
  • Markenschutz,
  • Gebühren und Verkehrssteuern,
  • Gewerbe-, Grundverkehrs- und Agrarangelegenheiten,
  • Wechselproteste,
  • Testamente,
  • Verlassenschaftsabwicklungen,
  • Vormundschaftssachen und Adoptionen.
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Testamente, Verlassenschaften

Das eigene Ableben ist ein Tabuthema unserer Gesellschaft. Nichts desto trotz ist es von eminenter Bedeutung, für diesen Fall vorzusorgen. Mithilfe Ihres Notars können Sie in einem beglaubigten Testament Ihr Erbe festlegen und verteilen. So können Sie Streitigkeiten in der Familie von vornherein vermeiden und sichern den Menschen, die Ihnen nahe stehen, eine Verteilung Ihrer Hinterlassenschaft in Ihrem Sinn. Wir beraten Sie bei der Vorsorge für Ihre Erben und regeln Ihre Angelegenheiten bei einem Todesfall in der Familie. Dr. Hofmann ist zugelassener Vertreter in nicht strittigen Verlassenschaftssachen.

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Register/Firmen-/Grundbuch

In finanziellen Angelegenheiten ist es von großer Bedeutung, die richtigen Informationen zu haben. Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, ist Vorsicht das oberste Gebot. Sie können die Angaben Ihrer Geschäftspartner schnell und einfach durch einen Blick in die entsprechenden Register nachprüfen. Dazu ist kein Behördengang notwendig, Ihr Notar kann Ihnen diese Auskünfte erteilen. Auszüge aus diversen elektronischen Registern wie Firmen- oder Grundbuch sind in der Kanzlei Dr. Hofmann schnell und kostengünstig erhältlich.

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Treuhandfunktion

Dr. Hofmann steht Ihnen als Treuhänder für Vermögenswerte oder Urkunden zur Verfügung. Als Notar verpflichtet er sich, die in der dazu abgeschlossenen Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und die gestellten Bedingungen zu erfüllen.

Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Für die Notartreuhandbank besteht eine solidarische Ausfallhaftung der Mitgesellschafter Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und Bank Austria Creditanstalt AG, das bedeutet größtmögliche Sicherheit ihres treuhändisch verwalteten Wertes. Das österreichische Notariat hat für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR).

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Notar Dr. Manfred Hofmann, Praterstrasse 40, 1020 Wien
5 Minuten vom Stadtzentrum
Terminvereinbarung: +43-1-216 51 01